Behandlungskosten

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden nicht generell von den Krankenversicherungen übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr bei Behandlungsbeginn noch nicht vollendet haben, wird eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung (§12 Abs. 1 SGB V) von der Krankenkasse in der Regel bezahlt.

Voraussetzung für die Leistungspflicht der Krankenkasse ist das Vorliegen einer Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die dem Schweregrad 3, 4 oder 5 der sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ zuzuordnen ist.
Beim ersten Kind werden zunächst 80% der Behandlungskosten (ab dem 2. Kind 90%) von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil von 20% (bzw. 10%) wird von der gesetzlichen Krankenversicherung erst nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Therapie erstattet.

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch in Ausnahmefällen die Behandlungskosten. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonders schweren Kieferanomalie, die nur durch kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.

Folgende kieferorthopädische Maßnahmen werden somit nicht von der Krankenkasse übernommen: 

  • bei Patienten unter 18 Jahren Fehlstellungen, die nur dem Schweregrad 1 oder 2 der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ zuzuordnen sind.
  • Korrekturen von reinen Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen
  • Wahlleistungen wie z. B.
    • zusätzliche diagnostische Leistungen, die entweder ganz aus dem Leistungskatalog herausgenommen wurden (z. B. die Funktionsanalyse) bzw. zahlenmäßig eingeschränkt worden sind
    • Komfortleistungen, wie z. B. selbstligierende Brackets
    • ästhetische Leistungen, wie z. B. zahnfarbene Brackets 

Wenn die Zahn- und Kierferfehlstellungen nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen liegen, sprechen wir mit Ihnen darüber. Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind oder sich behandeln lassen wollen und erfahren vor Behandlungsbeginn, wie hoch die Kosten dafür sind.

Private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme durch die Versicherung hängt vom Versicherungsvertrag ab; das Ausmaß der Fehlstellung bzw. die vorgesehene Therapie spielt i. d. R. keine Rolle.

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu klären.
Ihr Praxisteam Dr. Carola Renner