Diagnose und Planung

Eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung setzt eine präzise Diagnostik und Planung voraus. Unterstützt durch modernste Computer-Diagnoseverfahren können wir die Fehlstellungen Ihrer Zähne, Kiefer und Kiefergelenke feststellen.

Bis zum Therapiebeginn sind folgende Schritte erforderlich:

1. Anamnese und klinische Untersuchung

Beim ersten Termin in unserer Praxis wird zunächst eine Anamnese erhoben, in der nach etwaiger familiäre Häufung des Krankheitsbildes, Unfällen, Allergien, Angewohnheiten wie Daumenlutschen etc. gefragt wird. 

Bei der anschließenden Untersuchung wird auch das äußere Erscheinungsbild befundet (Stand der körperlichen Entwicklung, Schädel- und Gesichtsform, Kopf- und Körperhaltung, Asymmetrien…).

Im Mittelpunkt des Interesses stehen jedoch die Mundhöhle und die sie umgebenden Strukturen. 

Der „Zahnappell“ gibt u. a. Aufschluss darüber, ob der Zahnwechsel altersentsprechend ist. Bei deutlichen Abweichungen von den regulären Durchbruchszeiten empfiehlt sich die röntgenologische Kontrolle.
Schäden an der Zahnhartsubstanz in Form von übermäßigen Abrasionen, keilförmigen Defekten o. ä. lassen auf Fehlfunktionen/-belastungen schließen. Bei optisch verdächtig wirkenden Zähnen (z. B. dunkle Verfärbung) wird die Vitalität und Klopfempfindlichkeit getestet. 
Der Zustand der Mundschleimhaut wird untersucht und ein Augenmerk auf Zunge, Lippen sowie Wange (Hinweise auf muskuläre Fehlfunktionen) gerichtet.

Jede Abweichung von einer normalen Zahn- und/oder Kieferstellung wird dokumentiert und anschließend entschieden, ob und wenn ja, wann eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte.

2. Die Modellanalyse

Wenn im Rahmen der klinischen Untersuchung festgestellt worden ist, dass eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen und/oder ästhetischen Gründen gewünscht wird, so werden Alginatabdrücke von den Zähnen genommen. Diese werden in unserem Labor mit Gips ausgegossen. Überdies wird ein Wachsbiss genommen, um die Beziehung von Ober- zu Unterkiefer festzuhalten.
Anschließend wird ein dreidimensional orientiertes Modell der beiden Kiefer hergestellt, welches nach bestimmten Kriterien vermessen wird. Insbesondere die Platzbedarfsanalyse mit ihrer positiven oder negativen Bilanz spielt eine entscheidende Rolle bzgl. der Entscheidung der Notwendigkeit der Entfernung von bleibenden Zähnen.
In einer mehrjährigen Therapie werden wiederholt Situationsmodelle hergestellt und ausgewertet, um den Behandlungsverlauf zu kontrollieren und das weitere Vorgehen festzulegen.

3. Die Röntgenanalyse

Als wichtige Ergänzung zur klinischen Untersuchung werden Röntgenaufnahmen angefertigt.
Standardmäßig werden für die Behandlungsplanung benötigt:

  • das Orthopantomogramm (OPG), welches Auskunft über die Zahnanlagen, Stellung der Zahnwurzeln, Konfiguration der Kiefergelenke, Kieferhöhlenausbuchtungen usw. gibt.

  • die Fernröntgenseitenaufnahme (FRS), welche digital vermessen wird, um Informationen über Lage der Kiefer im Schädel, Schneidezahnstellung und Wachstumstendenzen zu liefern.

Ggf. sind noch eine Handaufnahme zur Festlegung des Wachstumsstadiums oder Fernröntgenfrontalaufnahmen (bei ausgeprägten Asymmetrien) erforderlich.

In der Regel werden im Rahmen der mehrjährigen kieferorthopädischen Behandlung durchschnittlich je drei Orthopantomogramme und Fernröntgenseitenbilder zur Kontrolle und Koordinierung der therapeutischen Maßnahmen angefertigt.

Die Röntgenaufnahmen werden in unserer Praxis mit einem digitalen Röntgengerät angefertigt – dadurch ist die Strahlenbelastung deutlich geringer und die Bilder stehen sofort am Bildschirm zur Verfügung (die nicht mehr erforderliche Entwicklung mittels Röntgenchemikalien schont die Umwelt und reduziert zudem die Wartezeiten).

4. Die Fotoanalyse

Einerseits werden der Gesichtsausdruck und das Profil durch Zahn- und Kieferfehlstellungen häufig ungünstig beeinflusst. Andererseits können kieferorthopädische Behandlungen das Aussehen nachhaltig positiv verändern.

Daher ist die Gesichtsfotografie ein wichtiger Teil der Befunderhebung, weil sie Hinweise auf die Ursache der Fehlstellung und mögliche therapeutische Maßnahmen geben kann.
Für die Fotoanalyse werden standardmäßig Profil- und Frontalaufnahmen angefertigt, nach bestimmten Kriterien vermessen, der Gesichtstyp ermittelt und die Abweichung von einem „harmonischen Gesicht“ dargestellt.

Zusätzlich sollte der Mundinnenraum fotografiert werden, um Besonderheiten der Zahnhartsubstanz und der Weichteile festzuhalten bzw. um den Behandlungsverlauf zu dokumentieren. 

In unserer Praxis werden daher bei Behandlungsbeginn und -ende (ggf. auch im Laufe der Therapie) vom Patienten mittels digitaler Fototechnik Fotos von Gesicht, Profil sowie den Zähnen erstellt und am Computer ausgewertet.

5. Die Funktionsanalyse

Gemäß einer repräsentativen Studie an 900 Probanden weisen 25 – 40% aller Kinder und Jugendlichen mit Zahnfehlstellungen bereits vor einer kieferorthopädischen Behandlung versteckte Schmerzbefunde im Kiefergelenk auf; bei Erwachsenen dürfte die Zahl noch höher liegen.

Diese Befunde können verständlicherweise nur dann im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung Berücksichtigung finden bzw. therapiert werden, wenn sie zuvor durch eine spezifische Diagnostik zielgerichtet erhoben worden sind.

Wir bieten unseren Patienten die „manuelle Strukturanalyse“ nach Prof. Dr. Axel Bumann an. Hierbei handelt es sich um eine fortschrittliche Untersuchungsmethode ohne apparativen Aufwand, bei der die Kiefergelenke und Muskeln über spezielle Abtasttechniken und Bewegungsabläufe auf ihre (korrekte) Wirkungsweise überprüft werden.

Bei sehr umfangreichen kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen und bereits offensichtlichen funktionellen Störungen im Kausystem hat es sich bewährt, eine „instrumentelle“ Funktionsanalyse durchzuführen. Hierbei wird mittels Gesichtsbogen die Lage des Oberkiefers in Bezug auf den Schädel festgelegt. Anschließend werden die Kiefermodelle mit einem speziellen Registrat aus Wachs, Kunststoff o. ä. entsprechend in einen Gelenksimulator (Artikulator) eingebaut, der die Kau- und Gleitbewegungen der Kiefer nachahmt. So können Früh-/Fehlkontakte der Zähne und ggf. daraus resultierende Fehlbelastungen der Kiefergelenke ermittelt werden.

Oft empfiehlt es sich, gegen Ende der kieferorthopädischen Behandlung nochmals eine manuelle Strukturanalyse durchzuführen, zum einen, um abzuklären, ob die evtl. zu Behandlungsbeginn vorliegenden Störungen behoben werden konnten, zum anderen, damit eine perfekte Verzahnung unter Ruhe und unter Bewegung (statische und dynamische Okklusion) sichergestellt werden kann.

Gemäß internationalem Standard, Stellungnahmen der nationalen Fachgesellschaften und der fortlaufenden Rechtsprechung zu Haftungsfragen kann eine kieferorthopädische Behandlung nur in Verbindung mit spezifischen funktionsdiagnostischen und ggf. funktionstherapeutischen Maßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.

Wir empfehlen unseren Patienten daher funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Maßnahmen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung. 

Diese Leistungen

  • präzisieren die Diagnoseergebnisse
  • analysieren exakte Störungen im gesamten Gebiss
  • ermöglichen eine gezieltere Therapie
  • helfen, Erkrankungen der Kiefergelenke vorzubeugen
  • schaffen bereits bei Kindern und Jugendlichen optimale Voraussetzungen für den gewünschten Behandlungserfolg

Da seit dem 01.01.1997 infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach § 28 Abs. 2 Satz 4 SGB V funktionsanalytische und zum Teil funktionstherapeutische Maßnahmen (= Kiefergelenkdiagnostik und Kiefergelenktherapie) nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Behandlung gehören und damit auch nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen, können wir Ihnen diese Leistung nur auf Privatbasis anbieten – sprechen Sie uns wegen der Kosten an!

6. Der kieferorthopädische Behandlungsplan

Die Ergebnisse all der zuvor erhobenen Befunde (klinische Untersuchung, Modellanalyse…) gehen in den individuellen Behandlungsplan ein.

Dieser enthält neben anamnestischen Besonderheiten (wie Unfällen, Allergien usw.) die Diagnose der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung.
Darüber hinaus werden die kieferorthopädischen Maßnahmen, die zur Korrektur des Krankheitsbildes vorgesehen sind, sowie die geplanten Behandlungsmittel aufgeführt. Die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die zu veranschlagenden Kosten werden genannt.
Alternative Behandlungsmethoden/-geräte werden vorgeschlagen. 

Manche der möglichen Behandlungskonzepte sind nach den gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwirklichen. Hier ist die Eigeninitiative des Patienten gefragt. Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele zu verwirklichen.

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu klären.
Ihr Praxisteam Dr. Carola Renner