Zeitpunkt der Behandlung

Prinzipiell ist in (fast) jedem Alter eine kieferorthopädische Behandlung möglich, sei es aus funktionellen, präventiven oder ästhetischen Gründen. 
Voraussetzung ist lediglich ein entzündungsfreier Zustand des Zahnhalteapparates und eine noch ausreichende Verankerung des Zahnes im Knochen. 

Es empfiehlt sich, schon im Alter von vier – sieben  Jahren die Gebissentwicklung beim Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen, da bestimmte Fehlstellungen bereits im Milch- und frühen Wechselgebiss (Durchbruch der Schneidezähne und ersten großen Backenzähne) behandelt werden sollten. 
Oft kann in diesem Alter mit einfachen Behandlungsmitteln in kurzer Zeit eine korrekte weitere Gebissentwicklung ermöglicht werden.
Schädliche Angewohnheiten wie z. B. Daumenlutschen sollten bereits frühzeitig abgestellt werden.

Idealerweise wird eine kieferorthopädische Therapie im Alter von acht – zehn Jahren (spätes Wechselgebiss) begonnen. Zu diesem Zeitpunkt kann auch das Kieferwachstum noch günstig beeinflusst werden.

Eine rechtzeitige und professionelle Betreuung in jungen Jahren zahlt sich somit aus, denn:
Je später mit der Korrektur von Zahn-/Kieferfehlstellungen begonnen wird, desto größer ist in der Regel der Aufwand.

Nichtsdestotrotz sind kieferorthopädische Behandlungen kein Privileg von Kindern und Jugendlichen!
Gerade Erwachsene profitieren von den ständigen Weiterentwicklungen in der modernen Kieferorthopädie – rund 15% unserer Patienten sind Erwachsene.

Sie sehen also:
Für schöne Zähne ist es nie zu spät!

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Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu klären.
Ihr Praxisteam Dr. Carola Renner